Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Rundfunkbeitrag als „Zäsur“ bezeichnet. Er teilte am Donnerstag mit, dass mit dem Urteil messbare und überprüfbare Indikatoren an die Stelle von Beteuerungen der Intendanten über Programmvielfalt träten.
Das Gericht hatte entschieden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags verfassungswidrig werden kann, wenn das Gesamtprogramm der öffentlich-rechtlichen Anstalten die Anforderungen an Vielfalt und Ausgewogenheit über zwei Jahre gröblich verfehlt.
In der Konsequenz seien die behauptete Vielfalt und Ausgewogenheit grundsätzlich durch die Beitragszahler widerlegbar.
Robra betonte, die Rundfunkanstalten seien gut beraten, künftig verstärkt darauf zu achten, dass ihr Programmangebot über jeglichen Zweifel erhaben sei. Ein grober Verstoß gegen das Vielfaltsgebot könnte demnach zulasten der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Rundfunkbeitragspflicht gehen.
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