
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten und der Generalstaatsanwaltschaft Dresden im sogenannten Leipziger „Fahrradgate-Prozess“ weitgehend verworfen. Das teilte der BGH am Mittwoch mit.
Die Angeklagte, eine Polizistin, war vom Landgericht Leipzig wegen Bestechlichkeit, Untreue und Verwahrungsbruchs im Amt zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Sie hatte als Leiterin der Asservatenstelle Fahrräder, die nicht mehr für polizeiliche Zwecke benötigt wurden, unrechtmäßig an Polizisten und Bekannte weitergegeben. Dabei verlangte sie meist Geld oder den Nachweis einer Spende an einen gemeinnützigen Verein.
Das Landgericht Leipzig hatte sie in mehreren Fällen schuldig gesprochen.
Der Bundesgerichtshof änderte den Schuldspruch in einem Fall, da die Tat verjährt war, was jedoch keinen Einfluss auf die verhängte Gesamtgeldstrafe hatte. Die übrigen Rechtsmittel wurden verworfen, da keine Rechtsfehler festgestellt wurden.
Damit ist das Urteil des Landgerichts Leipzig rechtskräftig (Urteil vom 2. Juli 2025 – 5 StR 180/25).
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