
Das Verwaltungsgericht Dresden hat den geplanten Zusammenschluss der Gemeinden Vierkirchen und Waldhufen im Landkreis Görlitz vorläufig gestoppt. Die 7. Kammer des Gerichts gab damit einem Eilantrag der Stadt Reichenbach/OL statt, die durch den Zusammenschluss Nachteile für ihre Verwaltung befürchtet.
Der Landkreis Görlitz hatte die Vereinigung der Gemeinden unter dem Namen Waldhufen-Vierkirchen zum 1. Januar genehmigt und das Ausscheiden Vierkirchens aus der Verwaltungsgemeinschaft mit Reichenbach angeordnet.
Das Gericht sieht Anhaltspunkte dafür, dass der Landkreis bei seiner Entscheidung mögliche negative Auswirkungen auf Reichenbach nicht ausreichend berücksichtigt hat. Zudem könnte die geplante Aufnahme der neuen Gemeinde in den Verwaltungsverband Diehsa gegen das Sächsische Gesetz über kommunale Zusammenarbeit verstoßen.
Die Richter betonten, dass ein besonderes Interesse an einer sofortigen Umsetzung der Maßnahmen nicht erkennbar sei.
Gegen den Beschluss können die beteiligten Gemeinden, der Landkreis und der Verwaltungsverband Diehsa binnen zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Das Gericht verwies darauf, dass es im Interesse aller Beteiligten liege, die rechtmäßige Grundlage für die Umstrukturierungen erst in einem Hauptsacheverfahren endgültig zu klären.
Foto: via dts Nachrichtenagentur