Chemnitz begrüßt Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Veranstaltung von Martin Sellner

Die Stadt Chemnitz hat das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zum geplanten Auftritt von Martin Sellner im Chemnitzer Rathaus begrüßt. Dies teilte Bürgermeister Knut Kunze mit.

Das Gericht hat entschieden, dass die Nutzung der städtischen Räumlichkeiten für die Veranstaltung nicht zulässig ist, da das Thema der Veranstaltung nicht im Zusammenhang mit der Zuständigkeit des Chemnitzer Stadtrats steht.

Bürgermeister Kunze betonte, dass die Stadt Chemnitz berechtigt ist, einen Nutzungsvertrag zu kündigen, wenn sie Kenntnis davon erhält, dass Inhalte der geplanten Veranstaltung menschenverachtend, rassistisch oder extremistisch sind. Diese Rechtsauffassung der Stadt hat sich auch in der zweiten Instanz vollumfänglich bestätigt.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bezieht sich auf die Benutzungsverordnung und die Nutzungsbedingungen für städtische Räumlichkeiten.

Damit wird ein klares Zeichen gegen extremistische Inhalte gesetzt und die Verantwortung der Stadt in Bezug auf die Nutzung ihrer Einrichtungen unterstrichen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Polizeieinsatz in Chemnitz aufgrund von Versammlungen

    Die Polizeidirektion Chemnitz hat am Freitag einen Einsatz in der Innenstadt durchgeführt, nachdem mehrere Versammlungen angezeigt worden waren. Seit dem Vormittag fand bereits eine Versammlung in Form eines Infostandes und…

    Polizeieinsatz bei Versammlungen in Chemnitzer Innenstadt

    Die Polizeidirektion Chemnitz hat am Freitag einen Großeinsatz in der Innenstadt durchgeführt. Grund waren mehrere angemeldete Versammlungen, darunter eine Kundgebung einer Kleinstpartei und eine Gegenveranstaltung mit rund 500 Teilnehmern, wie…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert