
Die Stadt Chemnitz hat ab dem 18. Juli die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verboten. Das Verbot gilt bis einschließlich 31. Oktober und umfasst sowohl technische Hilfsmittel wie Pumpen als auch Handgefäße, teilte die Stadtverwaltung mit.
Grund sind die aktuell niedrigen Wasserstände, die unter dem langjährigen Mittel liegen und ökologische Schäden verursachen können.
Die Gewässer in Chemnitz führen derzeit so wenig Wasser, dass bereits geringe Entnahmen den Wasserhaushalt weiter beeinträchtigen würden. Hinzu kommen hohe Temperaturen, die zu verstärkter Verdunstung führen.
Lokale Regenschauer reichen nicht aus, um die Situation zu entspannen. Die Stadt warnt vor den Folgen für Pflanzen und Tiere, da sinkende Sauerstoffgehalte und steigende Wassertemperaturen das Ökosystem gefährden.
Die Allgemeinverfügung ist online einsehbar und tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Verstöße gegen das Verbot können zu weiteren Schäden an den Gewässern führen, betont die Stadt.
Foto: via dts Nachrichtenagentur