
Die Stadt Chemnitz hält die zum 1. August durch zwölf ehemalige Mitglieder der AfD-Stadtratsfraktion erfolgte Neugründung einer „AfD-Ratsfraktion Chemnitz“ für unwirksam. Dies teilte die Stadt am Dienstag nach eingehender Prüfung und unter Einbeziehung der Landesdirektion Sachsen mit.
In der Gesamtbetrachtung zeige sich, dass die neugegründete „AfD-Ratsfraktion Chemnitz“ mit zwölf Mitgliedern und die bestehende AfD-Stadtratsfraktion mit drei Mitgliedern eine deutliche politische Homogenität aufweisen, erklärte die Stadt.
Daher liege keine zulässige Fraktionsabspaltung vor.
Die ehemaligen Stadtratsmitglieder gehören aufgrund ihres Austritts keiner Fraktion mehr an. Als fraktionslose Mitglieder haben sie keinen Anspruch auf Fraktionsfinanzierung.
Laut der Stadt Chemnitz lagen dem Austritt und der Neugründung keine inhaltlichen oder politischen Differenzen zugrunde, sondern ausschließlich persönliche Gründe. Die Stadt vermutet, dass die Austritt und Neugründung erfolgten, um richtliche Entscheidungen zum Ausschluss eines Mitglieds zu umgehen und einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden.
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