Landesverwaltungsamt prüft Disziplinarverfahren gegen Magdeburger OB

Sachsen-Anhalts Landesverwaltungsamt prüft ein Disziplinarverfahren gegen Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris (parteilos). Das berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“ (Mittwochsausgabe).

„Eine Entscheidung über die Einleitung oder Nichteinleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Frau Oberbürgermeisterin Borris wird nach Auswertung und Prüfung angeforderter Unterlagen“ erfolgen, sagte Denise Vopel, Sprecherin des Landesverwaltungsamts, der Zeitung.

Die Unterlagen seien am Montag in der Oberbehörde eingegangen. „Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, zu dem weitere Auskünfte derzeit nicht erteilt werden können“, so Vopel.

Anlass der Prüfungen sind neue Details, die im Zuge der Aufklärung des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024 ans Licht gekommen sind.

Zum einen wird seit Monaten diskutiert, ob der Weihnachtsmarkt ausreichend gegen Anschläge geschützt war. Zum anderen legen E-Mails nahe, dass es in der Stadtverwaltung Überlegungen gab, einen Konkurrenz-Weihnachtsmarkt mittels Brandschutzes mit schärferen Auflagen zu belegen.

„Ronni schaut, was noch zu retten geht durch Brandschutz etc.“, schrieb Borris im Oktober per E-Mail an einen Magdeburger Gastronom. Ronni Krug ist der für Ordnung und Sicherheit zuständige Beigeordnete der Stadt.

Borris bestreitet die Vorwürfe.

Unklar ist, wie lange die Untersuchungen des Landesverwaltungsamts dauern werden. Die Aufsichtsbehörde prüft außerdem, ob sie ein Verfahren gegen Krug einleiten muss.

Gegen ihn läuft bereits ein Disziplinarverfahren vonseiten der Stadt Magdeburg.

„Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Kommunalaufsicht ein Verfahren gegen Verwaltungsmitarbeiter einer Kommune an sich ziehen“, sagte Vopel der MZ. „Ob im Falle des Beigeordneten hierfür die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wird derzeit auf Grundlage weiterer durch die Landeshauptstadt übermittelter Unterlagen erneut geprüft.“ Das Landesverwaltungsamt kann ein Verfahren etwa dann an sich ziehen, wenn die betreffende Kommune kein ordnungsgemäßes Verfahren gewährleisten kann – etwa aufgrund von Befangenheiten.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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