Grüne fordern AfD-Verbotsverfahren – Ministerpräsidenten sollen handeln

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz haben darauf gedrängt, dass die am Mittwoch tagende Ministerpräsidentenkonferenz ein AfD-Verbotsverfahren auf den Weg bringen soll.

Man fordere die Ministerpräsidenten auf, „gemeinsam mit dem Bundeskanzler den derzeitigen Stillstand zu überwinden und endlich die ersten Schritte in Richtung eines AfD-Verbotsverfahrens zu gehen“, sagten sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben). „Das Verfahren muss intensiv vorbereitet werden, da sollte keine weitere Zeit verschwendet werden.“

Die am Freitag zu Ende gegangene Konferenz der Innenminister aus Bund und Ländern habe diese Chance verpasst. Den Fehler sollten die Ministerpräsidenten nicht wiederholen.

Mit Blick auf Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) fügten Mihalic und von Notz hinzu: „Statt wie einzelne Ministerpräsidenten über einen Wegzug aus Ländern zu sinnieren, die in Zukunft in AfD-Hand fallen könnten, sollten wir lieber in aller rechtsstaatlichen Entschlossenheit die Weichen dafür stellen, dass die Feinde unserer Verfassung nirgendwo je Mehrheiten erhalten“, so die Grünen-Politiker. „Unserer wehrhaften Demokratie steht hierfür ein ganzer Instrumentenkoffer zur Verfügung. Angesichts der rasant fortschreitenden Radikalisierung der AfD müssen endlich die Voraussetzungen für ein mögliches Verbotsverfahren geschaffen werden.“

Beide begrüßten, dass der Bundesvorstand der SPD ihre Forderung nach einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Sammlung und Sichtung des gesamten Materials unterstützt.

Haseloff hatte der „Bild“ gesagt: „Wenn die AfD zur Macht käme, dann wäre für mich wirklich die Grundsatzüberlegung, ob ich nach 72 Jahren meine Heimat verlassen würde.“ In Sachsen-Anhalt findet die nächste Landtagswahl am 6. September 2026 statt.

Parteien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag dazu von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden kann.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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