Sachsen-Anhalt startet digitales Antragsverfahren für Krankenhausleistungsgruppen

Sachsen-Anhalt hat ein digitales Antragsverfahren für die Zuweisung von Leistungsgruppen in Krankenhäusern gestartet. Das teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch mit.

Ab sofort können Krankenhausträger im Land ihre Anträge über die Online-Plattform KLAAS einreichen, die das Ministerium bereitstellt. Alle betroffenen Einrichtungen haben sich bereits registriert.

Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne betonte, dass mit dem digitalen Verfahren der Schriftverkehr mit den Krankenhäusern und die Kommunikation mit dem Medizinischen Dienst papierlos erfolgt.

Dies erleichtere den Prozess und trage zu einem effizienteren Gesundheitssystem bei. Die Ministerin forderte zudem klare Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums, um die Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen.

Hintergrund ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des Bundes, das 65 vorläufige Leistungsgruppen einführt.

Diese müssen bis zum 31. Oktober 2026 zugewiesen werden und gelten ab 2027. Derzeit gibt es in Sachsen-Anhalt 44 Krankenhäuser an 53 Standorten, darunter zwei Universitätskliniken und zwei Maximalversorger.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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