SPD und CDU einigen sich auf Vergesellschaftungsgesetz für Wohnen und Energie

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat einen Entwurf für das erste Vergesellschaftungsgesetz in Deutschland erarbeitet. Ziel des Gesetzes ist die „unmittelbare Deckung eines öffentlichen Bedarfs der Daseinsvorsorge“ etwa beim Wohnen und der Versorgung mit Energie, Wasser und Wärme, wie der „Spiegel“ berichtet.

Auf Eckpunkte für das Gesetz hatten sich die Fraktionsvorstände von CDU und SPD Ende Juni geeinigt. Das Vorhaben ist eine Reaktion auf den erfolgreichen Volksentscheid der Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ und fußt auf Artikel 15 des Grundgesetzes.

„Die Vergesellschaftung ermöglicht den Bundesländern eine soziale Marktregulierung, auch ohne Enteignung“, sagte SPD-Fraktionschef Raed Saleh. Berlin könne etwa die Gewinnmaximierung oder marktorientiertes Verhalten beschränken. „So könnte das Land allen Vermietern für fünf Jahre einen Preisdeckel vorschreiben“, sagte Saleh. „Das Rahmengesetz bietet dafür eine Grundlage, sodass wir keine Öffnungsklausel des Bundes mehr benötigen.“

Die CDU sieht das anders. „Das neue Gesetz soll einen gesetzlichen Rahmen schaffen, es ist nicht für einen Mietendeckel gedacht“, sagte CDU-Fraktionschef Dirk Stettner. „Den wird es mit der CDU nicht geben.“

Vor vier Jahren erklärte das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel der damaligen Regierung mangels Gesetzgebungskompetenz für verfassungswidrig. Einig ist sich die Koalition, dass das Land mit dem Vergesellschaftungsgesetz Geld sparen könnte. Obwohl die Wirkung einer Enteignung nahekomme, „ermöglicht die Vergesellschaftung solche Maßnahmen bei viel geringerer Entschädigung“, sagte Saleh.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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