Elektronischer Widerrufsbutton für Online-Verträge soll Pflicht werden

Das Justizministerium will Unternehmen dazu verpflichten, bei im Internet geschlossenen Verträgen den elektronischen Widerruf per Button zu ermöglichen. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Ministerium am Mittwoch veröffentlicht hat.

Demnach sollen geänderte EU-Vorgaben zu Verbraucher- und Versicherungsverträgen umgesetzt werden. „So einfach wie das Bestellen im Internet geht – so einfach soll auch das Widerrufen sein: mit einem Klick“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Mit dem elektronischen Widerrufsbutton werde man Verbrauchern das Leben leichter machen. „Mit dem Widerrufsbutton stärken wir den Schutz vor Verträgen, die man eigentlich gar nicht will“, so Hubig.

Neben der Einführung des Widerrufsbuttons sieht der Entwurf vor, dass Unternehmen Finanzdienstleistungen angemessen erläutern müssen, um eine informierte Vertragsabschlussentscheidung zu ermöglichen. Zudem soll das „ewige Widerrufsrecht“ bei Finanzdienstleistungen eingeschränkt werden.

Unternehmer sollen künftig nicht mehr verpflichtet sein, Vertragsbedingungen in Papierform zu übermitteln. Der Referentenentwurf wurde an Länder und Verbände versandt, die bis zum 1. August Stellung nehmen können.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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