Stefanie Hubig zur Reform des Abtreibungsrechts: Selbstbestimmung und Lebensschutz vereinen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat skizziert, wie sie das Abtreibungsrecht neu regeln würde. „Es ist ausgesprochen wichtig, beides angemessen zu berücksichtigen, das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Lebens“, sagte Hubig der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstagausgabe). „Abtreibungen in den ersten drei Monaten sind nach heutiger Regelung rechtswidrig, aber straffrei.“

Repräsentative Umfragen würden aber zeigen, dass sich eine breite Mehrheit gegen die Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten ausspreche – unabhängig von Parteien und Religionen. „Ich persönlich kann dem viel abgewinnen“, sagte die Justizministerin. „Eine vorausgehende Beratung sollte aber weiterhin verpflichtend sein.“ Denn dahinter stecke „eine schwierige Entscheidung, mit Auswirkungen auf das Leben der Frau, genauso wie auf das ungeborene Kind“.

Eine derartige Neuregelung würde nach Ansicht Hubigs auch ein weiteres Problem entschärfen. Sie nannte es „bedenklich“, wie schwer es derzeit oft ist, Ärzte zu finden, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. „Das liegt auch an der heute geltenden Konstruktion `straffrei, aber rechtswidrig`“.

Hubig äußerte sich auch zur Debatte um die Auslegung des Koalitionsvertrags. In dem Vertrag heißt es zu Abtreibungen: „Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“ Die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf und andere Experten argumentieren, dass eine derartige Kostenübernahme zwingend eine Änderung des Paragrafen 218 StGB voraussetzt, gemäß dem Abtreibungen rechtswidrig sind. Die Koalition habe sich also de facto auf eine Abschaffung des bisherigen Abtreibungsrechts verständigt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das besagt, dass die Solidargemeinschaft nicht zur Finanzierung rechtswidriger Eingriffe verpflichtet werden darf.

Hubig widersprach jetzt dieser Einschätzung. Auf die Frage, ob die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag auch ohne Änderung des Strafgesetzbuchs realisiert werden könne, antworte die Ministerin: „Ich glaube, dass sich da Mittel und Wege finden werden.“ Auch im Gesundheitsministerium würden kluge Juristen sitzen, so die SPD-Politikerin.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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