
Die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Gerda Hasselfeldt, pocht darauf, Ungerechtigkeiten mit Blick auf ehrenamtliche Helfer zu beenden.
„Wir brauchen eine bundesweit einheitliche Regelung für Ehrenamtliche – sowohl in Einsatzfällen, auch außerhalb einer förmlichen `Katastrophe`, als auch bei Aus- und Fortbildungen und der sozialen Absicherung“, sagte Hasselfeldt den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben).
Hasselfeldt betonte, wenn es darauf ankomme, seien Ehrenamtliche als Erste zur Stelle. „Neun von zehn Kräften im Bevölkerungsschutz arbeiten ehrenamtlich. Und doch müssen viele für einen Einsatz Urlaubstage opfern. Das darf nicht so bleiben“, so die frühere CSU-Politikerin.
Die sogenannte Helfergleichstellung ist seit Jahren eine Forderung von Hilfsorganisationen wie dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), dem DRK, den Johannitern oder den Maltesern. Anders als bei Ehrenamtlern, die für Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk (THW) tätig sind, sind bei ihnen Lohnfortzahlung und Freistellung am Arbeitsplatz nicht bundesweit einheitlich geregelt.
Hasselfeldt bezeichnete die rechtlich unterschiedliche Stellung der Helfer als „riesiges Problem“. „Ich sehe nicht ein, dass die Helferinnen und Helfer, die von anerkannten Hilfsorganisationen kommen und dieselbe Arbeit machen und bei denselben Großlagen wie etwa bei der Flut im Ahrtal tätig sind, unterschiedlich behandelt werden, was zum Beispiel die Ausbildung, die Freistellung vom Arbeitsplatz und die Lohnfortzahlung betrifft“, erklärte sie weiter. Laut Hasselfeldt seien in einigen Bundesländern zwar Verbesserungen erreicht worden. Als Beispiele dafür nannte sie Saarland, Hessen, Thüringen und Baden-Württemberg. „In anderen Ländern gibt es gar keine Freistellung und Lohnfortzahlung“, so die DRK-Präsidentin.
Unterstützung für Hasselfeldts Vorstoß gab es auch aus der Unions-Fraktion im Deutschen Bundestag. „Der Unmut der ehrenamtlich Helfenden ist nachvollziehbar“, sagte der Berichterstatter für das Ehrenamt der Fraktion, David Gregosz (CDU), den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Katastrophenereignisse stoppten nicht an Landesgrenzen, sondern erforderten breiten Zusammenhalt über jede Grenze hinweg. „Niemand möchte sich Gedanken darüber machen müssen, ob die eigene Karriere oder der Arbeitslohn unter dem ehrenamtlichen Einsatz im Katastrophenfall leiden, wenn sich das Einsatzgebiet zum Beispiel auf zwei unterschiedliche Bundesländer erstreckt“, erklärte Gregosz.
Eine Angleichung der unterschiedlichen Landesregeln zur Lohnfortzahlung und zur Befreiung vom Arbeitsplatz im Einsatzfall wäre daher zu begrüßen. „Eine entsprechende Initiative aus der Mitte der Länder würde sicherlich auch vom Bund positiv begleitet werden. Auch eine bundeseinheitliche Gesetzesinitiative wäre denkbar, angesichts der bisherigen Regelungshoheit auf Länderebene wäre hierfür aber ebenfalls die Zustimmung der Länder notwendig“, sagte er weiter.
Die Linke im Bundestag zieht die politischen Bemühungen hingegen in Zweifel. „Die Helfergleichstellung wird von Bund und Ländern seit Jahren verschleppt. Es gibt zwar eine Arbeitsgruppe und immer wieder Gespräche, aber stets verweist der Bund auf die Zuständigkeit der Länder“, kritisierte der Sprecher für Zivilen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der Linksfraktion, Jan Köstering, gegenüber den Funke-Zeitungen.
Es wirke wie „organisierte Verantwortungslosigkeit“. Köstering forderte bundeseinheitliche Versorgungsregelungen. „Die Ansprüche von kommunalen Retterinnen und Rettern müssen sich mindestens auf dem Versorgungsniveau befinden, das für Bundespolizei, Bundeswehr und Technisches Hilfswerk gilt“, betonte er.
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