
Zum Schulstart in Sachsen am 9. August gibt die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) Hinweise zum Fotografieren und Filmen in Schulen. Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Juliane Hundert teilte am Dienstag mit, dass die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen stets beachtet werden müssen.
Sie weist darauf hin, dass sie immer wieder Eingaben zu diesem Thema erhält.
Eltern dürfen grundsätzlich ihr eigenes Kind fotografieren und die Bilder im Familien- und Freundeskreis teilen. Sind auf den Aufnahmen andere Kinder zu sehen, ist eine Veröffentlichung in sozialen Netzwerken oder auf öffentlichen Webseiten nur mit Einwilligung der betroffenen Eltern möglich.
Viele Schulen richten Fotozonen ein, um den unterschiedlichen Wünschen gerecht zu werden.
Für Schulen gelten strengere Regeln: Lehrkräfte und von der Schule beauftragte Dritte benötigen für Bild- und Tonaufnahmen von Schülern die Einwilligung der Sorgeberechtigten. In Sachsen können Kinder ab 14 Jahren selbst zustimmen, sofern sie die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzen.
Foto: via dts Nachrichtenagentur