
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat den Entwurf für ein Abschiebungssicherungsgesetz verabschiedet. Das teilte das Innenministerium am Dienstag mit.
Das Gesetz soll den Vollzug von Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam in der geplanten Abschiebungssicherungseinrichtung in Volkstedt regeln und Rückführungsmaßnahmen effektiver gestalten.
Innenministerin Tamara Zieschang betonte: „Wer mit einem Schutzgrund nach Deutschland kommt, erhält Schutz. Menschen, die keinen Schutzgrund und kein Bleiberecht in Deutschland haben, müssen unser Land wieder verlassen“ Der Gesetzentwurf sieht umfassende Regelungen zu Unterbringung, Versorgung, Mediennutzung, Besuchsregelungen und Sicherheitsfragen vor.
Die neue Einrichtung in Volkstedt wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 in Betrieb gehen.
Derzeit werden Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam noch in Einrichtungen anderer Bundesländer vollzogen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Beratung vorgelegt.
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