
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Straßengesetzes beschlossen, um Planungsprozesse für Straßenbauvorhaben zu vereinfachen und zu beschleunigen. Infrastrukturministerin Lydia Hüskens (FDP) teilte am Dienstag mit, dass Planfeststellungsverfahren künftig stärker digitalisiert werden sollen, mit Möglichkeiten zur digitalen Bekanntgabe, Auslegung und Erörterung von Unterlagen.
Langwierige Planfeststellungsverfahren sollen nur noch bei Neubau oder erheblicher Umgestaltung von Landes- oder Kreisstraßen erforderlich sein.
Bei Ersatzneubauten von Brücken, bei denen das neue Bauwerk in etwa gleicher Lage und Dimension wie das alte errichtet wird, will die Landesregierung auf zeitaufwendige Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten, was bis zu zwei Jahre einsparen könnte.
Der Gesetzentwurf sieht zudem Erleichterungen für den Bau von Windenergie- und Solaranlagen entlang von Straßen vor und ermöglicht den Wiederaufbau von Straßen nach Naturkatastrophen ohne Planfeststellung. Für die Mitwirkung der Straßenbaubehörden bei Genehmigungen ist eine beschleunigende Frist von zwei Monaten vorgesehen.
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