Die Fraktion Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt hat der Landesregierung vorgeworfen, einen Rechtsbruch bei der Beschäftigung von studentischen Hilfskräften an den Hochschulen billigend in Kauf zu nehmen. Dies teilte der hochschulpolitische Sprecher der Fraktion, Hendrik Lange, am Montag mit.
Grundlage der Kritik ist die Auswertung einer parlamentarischen Anfrage zur sogenannten schuldrechtlichen Vereinbarung, die eigentlich Planungssicherheit und bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten bringen sollte.
Die Auswertung zeigt laut Lange massive Defizite bei der Umsetzung. So hätten im vergangenen Jahr nur etwa 13 Prozent der rund 5.000 neu eingestellten studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte einen Vertrag mit der vereinbarten Mindestlaufzeit von zwölf Monaten erhalten.
An der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg würden Abweichungen von dieser Laufzeit nur in knapp der Hälfte der Fälle begründet, an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg werde dies statistisch gar nicht erfasst.
Lange bezeichnete die Vereinbarung als gescheitert und warf der Landesregierung vor, sich wegzuducken. ‚Die Ausreden sind aufgebraucht, die Fakten liegen auf dem Tisch‘, sagte er. Den Beschäftigten seien Verbesserungen versprochen worden, nun müsse geliefert werden.
Die schuldrechtliche Vereinbarung war zwischen dem Land, den Hochschulen und den Gewerkschaften geschlossen worden, um prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu beenden.
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