Verdacht auf Mordabsicht bei Chaos-Fahrt in Gießen – kein Hinweis auf Terror

Nachdem im hessischen Gießen am Montag ein Pkw in eine Bushaltestelle gerast ist, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des dringenden Verdachts des versuchten Mordes gegen den 32-jährigen Fahrer. Hinweise auf eine politisch motivierte bzw. terroristische Straftat lägen derzeit aber nicht vor, teilten die Ermittler am Dienstag mit.

Neben versuchtem Mord werden dem Mann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll im Laufe des Tages dem zuständigen Haftrichter mit dem Ziel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vorgeführt werden.

Dem 32 Jahre alten, zuletzt in Gießen wohnhaften und nicht vorbestraften aserbaidschanischen Staatsangehörigen wird konkret zur Last gelegt, bei der Tat zunächst auf die Gegenspur gewechselt und im Anschluss mit erhöhter Geschwindigkeit auf einen geparkten Pkw aufgefahren zu sein. Durch den Aufprall wurde der Pkw in Richtung der Bushaltestelle geschleudert und erfasste dort eine 64 Jahre alte Passantin, die infolgedessen schwer verletzt wurde.

Danach soll der Beschuldigte seine Fahrt unbeirrt – teils unter Nutzung des Gehwegs – fortgesetzt haben. Hierbei verletzte er zwei weitere Personen leicht. Anschließend fuhr der Beschuldigte weiter, bis er mit einem geparkten Fahrzeug kollidierte und schließlich von einem 29 Jahre alten Gießener bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden konnte. Schon bevor der Fahrer in den Gegenverkehr fuhr, touchierte er mehrere andere Fahrzeuge. Dabei wurden zwei Personen leicht verletzt.

Die Ermittlungen dauern weiter an. Die Staatsanwaltschaft hat auch eine Begutachtung durch einen psychiatrischen Sachverständigen in Auftrag gegeben, da bei dem Beschuldigten Anhaltspunkte für eine geistige Erkrankung in Form einer akuten Psychose vorliegen sollen. Zudem wurde ein unfallanalytischer Sachverständiger beauftragt.

Zur genauen Tatmotivation können den Ermittlern zufolge derzeit noch keine belastbaren Angaben gemacht werden, da der Beschuldigte kurz nach seiner Festnahme lediglich „zusammenhangslose Aussagen“ getätigt haben soll.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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