Das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau gegen einen 63-jährigen Mann aus Dessau-Roßlau wegen Totschlags an seinem Sohn ist mittlerweile rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof habe die Revisionen verworfen, teilte das Landgericht am Mittwoch mit.
Die 2. Große Strafkammer hatte den Angeklagten im März 2025 zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann in den Abendstunden des 16. Juli 2024 in seiner Wohnung nach einem Streit seinen 33-jährigen Sohn mit einer Axt erschlagen hat. Sowohl der zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getretene Vater als auch das Opfer seien zur Tatzeit erheblich alkoholisiert gewesen.
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