An Gewässern I. Ordnung in Sachsen hat die Landestalsperrenverwaltung Fallen zur Bekämpfung von Wühltieren aufgestellt. Die Behörde teilte am Montag mit, dass die Maßnahmen der Deichsicherheit und damit dem Hochwasserschutz dienen.
Sie finden ganzjährig statt und müssen geduldet werden.
An den betroffenen Stellen warnen Schilder vor den aufgestellten Fallen. Die Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass die Fanggeräte aufgrund der von ihnen ausgehenden Gefahr weder berührt, verändert noch entfernt werden dürfen.
Dies gelte für Eigentümer, Anlieger und die Öffentlichkeit an den Gewässern I. Ordnung, Grenzgewässern und öffentlichen Hochwasserschutzanlagen.
Die Landestalsperrenverwaltung ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet, solche Unterhaltungsmaßnahmen anzuzeigen. Mit den Fallen sollen Schäden an Deichen durch grabende Tiere verhindert werden, um den Schutz der Bevölkerung vor Hochwasser zu gewährleisten.
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