Der Bundesgerichtshof hat die lebenslangen Haftstrafen für drei Mörder eines Chemnitzer Kardiologen rechtskräftig werden lassen. Das teilte die Pressestelle des Bundesgerichtshofs am Donnerstag mit.
Das Landgericht Chemnitz hatte die drei Täter wegen mittäterschaftlich verübten Mordes an dem Mediziner Klaus K. verurteilt.
Das Gericht sah die Tat als heimtückische Tötung aus Habgier. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig wies nun die Revisionen der Verurteilten mit Beschluss vom 10. März zurück.
Lediglich einen Teil der Einziehungsentscheidung, der nicht direkt mit dem Tötungsdelikt zusammenhing, hat der Bundesgerichtshof aufgehoben.
Dieser Punkt wurde zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Chemnitz zurückverwiesen.

