CDU lehnt Zusammenarbeit mit Linkspartei ab

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann lehnt eine Normalisierung des Verhältnisses zur Linkspartei kategorisch ab. „Die Linkspartei hat sich nie klar von radikalem Gedankengut abgegrenzt“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).

„Aktuell nehmen insbesondere die antisemitischen Strömungen in beunruhigender Weise massiv zu. Wachsender Antisemitismus und ein Bekenntnis zum Sozialismus – das ist das Gegenteil von dem, was wir in der CDU wollen“, so Linnemann. „Der Unvereinbarkeitsbeschluss gilt.“ Diesem Beschluss zufolge schließt die CDU eine Zusammenarbeit mit AfD und Linkspartei gleichermaßen aus.

Linnemann wandte sich gegen die Vereinbarung von Union, SPD und Grünen, die Schuldenbremse zu reformieren. Ein Beschluss erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, mithin auch Stimmen von Linken oder AfD. „Dass es eine Reform der Schuldenbremse geben wird, ist nicht ausgemacht“, sagte er. „Wir wissen doch gar nicht, zu welchen Ergebnissen die Kommission kommt, die jetzt eine Reform prüft. Aus Sicht der Union kann die Schuldenbremse im Prinzip so bleiben wie sie ist.“

Mit Blick auf die Wahl von Verfassungsrichtern, bei der die Union im ersten Anlauf kurzfristig einer Kandidatin ihre zuvor zugesagte Unterstützung entzogen hat, zeigte sich Linnemann optimistisch. „Ich bin zuversichtlich, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat die erforderliche breite Mehrheit im Parlament finden wird.“ Wie die auch hier erforderliche Zweidrittelmehrheit zustande kommen soll, wollte der CDU-Generalsekretär nicht sagen. Er machte lediglich deutlich, dass es „keine Gespräche mit der AfD geben“ werde.

Die 16 Richter am Bundesverfassungsgericht werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Weil dort jeweils eine Zweidrittelmehrheit bei der Wahl nötig ist, vereinbarten die für eine solche Mehrheit nötigen Parteien in der Vergangenheit untereinander informell einen Verteilungsschlüssel, der sich an ihrer Größe orientierte. Da Union, SPD, Grüne (und bislang FDP) nach der Bundestagswahl gemeinsam auf keine Zweidrittelmehrheit mehr kommen, benötigen sie bei der Wahl von Verfassungsrichtern im Bundestag außerdem die Stimmen der Linken – oder der AfD.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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