Das Landgericht Dessau-Roßlau hat mitgeteilt, dass das Urteil gegen einen 59-jährigen Mann aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld wegen Mordes an seiner Ehefrau rechtskräftig geworden ist. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Angeklagten als unbegründet ab und bestätigte damit die Verurteilung durch die 2. Große Strafkammer vom 24. Mai 2024.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seiner Ehefrau im April 2023 zweimal das hochgiftige Pflanzengift Aconitin aus Blauem Eisenhut beigemischt hatte.
Nach der ersten, nicht tödlichen Dosis mischte er am nächsten Morgen eine größere Menge in einen Joghurt, den das Opfer ahnungslos verzehrte. Die Frau erlitt schwere Vergiftungssymptome, wurde ins Krankenhaus eingeliefert und verstarb dort am Folgetag.
Hintergrund der Tat war eine außereheliche Beziehung des Täters zu einer 60-jährigen Frau, die wiederholt auf eine Scheidung gedrängt hatte.
Die Mitangeklagte wurde wegen versuchter Nötigung und Nichtanzeige einer geplanten Straftat zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
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