Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen 35-jährigen Deutschen wegen Körperverletzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erhoben. Das teilte die Behörde am Mittwoch mit.
Der Vorfall ereignete sich bereits am 21. Dezember 2024 in einer Straßenbahn der Linie 7.
Gegen 17:40 Uhr soll der Beschuldigte mehrfach NS-verherrlichende Videos auf seinem Handy abgespielt und den Hitlergruß gezeigt haben. Als eine 63-jährige Frau ihn aufforderte, dies zu unterlassen, schlug er ihr mit der Faust ins Gesicht.
Die Geschädigte erlitt dadurch Schmerzen und ein Hämatom an der linken Schläfe.
Der vorbestrafte Beschuldigte hat zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht und war zum Tatzeitpunkt möglicherweise alkoholbedingt vermindert schuldfähig. Das Amtsgericht Dresden muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden und einen Termin für die Hauptverhandlung festlegen.
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