EU-Gericht weist Österreichs Klage ab: Kernenergie und Gas bleiben als nachhaltig eingestuft

Das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage Österreichs gegen die Einbeziehung von Kernenergie und fossilem Gas in die Regelung für nachhaltige Investitionen abgewiesen. Die EU-Kommission sei zutreffend davon ausgegangen, dass einige Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie und von fossilem Gas unter bestimmten Voraussetzungen wesentlich zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen können, teilten die Luxemburger Richter am Mittwoch mit.

Die Kommission hatte argumentiert, dass die Erzeugung von Kernenergie nahezu keine Treibhausgasemissionen verursacht und derzeit keine ausreichend verfügbaren CO2-armen Alternativen existieren, um den Energiebedarf kontinuierlich zu decken. Das Gericht sah in der Entscheidung der Kommission keine Überschreitung der ihr übertragenen Befugnisse und wies die Bedenken Österreichs zurück, die sich auf die Risiken von Kernkraftwerken und die negativen Auswirkungen von Dürren und klimatischen Unwägbarkeiten bezogen.

Darüber hinaus billigte das Gericht den Ansatz, dass fossiles Gas unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Die Delegierte Verordnung von 2022 sei Teil eines schrittweisen Vorgehens zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgungssicherheit (Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-625/22).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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