Bund zahlt 91 Millionen Euro für Anwaltskosten in Masken-Streitigkeiten

Der Bund hat für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Lieferung von Corona-Schutzmasken bereits 91 Millionen Euro für Rechtsberatung ausgegeben. Das steht in der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten Ates Gürpinar, über die das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Sonntagausgaben) berichtet.

Die bereits angefallenen Anwaltskosten liegen vermutlich noch höher. Eine Gesamtkostenübersicht mit einer Aufschlüsselung der Rechtsanwaltskosten nach Instanz liege „zurzeit noch nicht vor“, schreibt das Ministerium.

In den Rechtsstreitigkeiten geht es um Schutzmasken, die der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) 2020 pauschal zu festen Kaufpreisen beschafft hat. Viele Masken, die in diesem „Open-House-Verfahren“ angekauft wurden, erwiesen sich als mangelhaft. Der Bund lehnte die Abnahme ab. Hersteller von Schutzmasken verklagen den Bund daher auf insgesamt 2,3 Milliarden Euro. Viele der Gerichtsverfahren laufen noch.

Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage geht hervor, dass der Bund bisher 390 Millionen Euro an Hersteller gezahlt hat, mit denen insgesamt 120 Vergleiche oder Klarstellungsvereinbarungen geschlossen wurden. Gewonnen hat der Bund bisher sechs Verfahren mit einem Streitwert von rund 4,7 Millionen Euro. Rechtskräftig verloren wurden zwei Prozesse, der Bund zahlte Schadensersatz in Höhe von 110.000 Euro.

Die Bundestagsfraktionen von Linken und Grünen versuchen, Abgeordnete der Koalition zur Zustimmung zu einem Masken-Untersuchungsausschuss zu bewegen. Gürpinar sagte dazu: „2,3 Milliarden Euro an Streitwert sind offen. Da kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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