Reiserücktrittsversicherung muss nicht bei Verspätung durch Straßensperrung zahlen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Reiserücktrittsversicherung nicht für Mehrkosten aufkommen muss, wenn ein Fluggast seinen Flug wegen einer Straßensperrung verpasst hat. Die Richter begründeten dies damit, dass die Klägerin kein ausreichendes Sicherheitspolster für unvorhergesehene Verzögerungen eingeplant hatte, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Die Frau war im Sommer 2023 um 4 Uhr morgens in Kiel mit einem Mietwagen zum Flughafen Hamburg gestartet, wo ihr Flug nach Hawaii um 6:45 Uhr abheben sollte. Wegen eines Unfalls war eine Teilstrecke jedoch für über zwei Stunden voll gesperrt, sodass sie erst um 6:30 Uhr am Flughafen eintraf und den Flug verpasste. Sie forderte daraufhin etwa 9.000 Euro Erstattung von der Versicherung für die entstandenen Mehrkosten.

Das Gericht urteilte, dass die Verschiebung des Reiseantritts nicht `unvermeidbar` im Sinne des Versicherungsvertrags gewesen sei. Ein `minimales Sicherheitspolster von 15 Minuten` hätte ausgereicht, um die Unfallstelle noch vor dem Unfall zu passieren. Nach einem Hinweisbeschluss des Gerichts zog die Klägerin ihre Berufung zurück.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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