Bundeswehr-Drohneneinsatz im Inland laut Experte ohne Grundgesetzänderung möglich

Nach Einschätzung des Speyrer Staatsrechtlers Joachim Wieland ist für einen Einsatz der Bundeswehr im Inland zur Drohnenabwehr keine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Er verweist auf die im Grundgesetz-Artikel 87 bereits verankerte Verteidigungsbefugnis.

„Die Abwehr von Drohnen, die Sprengstoff transportieren können, gehört ebenso zum Verteidigungsauftrag der Bundeswehr wie die Abwehr ausländischer Militärflugzeuge, die in den deutschen Luftraum eindringen“, sagte Wieland dem „Handelsblatt“.

Zu deren Abwehr würden sofort Kampfflugzeuge der Bundesluftwaffe aufsteigen. „Vergleichbar darf die Bundeswehr Drohnen bekämpfen, die nicht eindeutig als harmlos identifiziert werden.“ Entsprechend sei es ausreichend, das Luftsicherheitsgesetz in diesem Sinne zu ändern.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    SPD-Fraktion gegen pauschale Kürzungen beim Elterngeld: Schmidt fordert Reformen statt Sparmaßnahmen

    Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich gegen pauschale Kürzungen beim Elterngeld gewendet. „Familienpolitik darf kein Steinbruch für kurzfristige Haushaltskonsolidierung sein, sondern muss verlässlich und planbar bleiben“, sagte die für Familienpolitik zuständige Vizefraktionschefin…

    Söder lehnt Minderheitsregierung im Bund ab und warnt vor Neuwahlen

    Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hält nichts von einer Minderheitsregierung im Bund. Eine Minderheitsregierung sei „die Vorstufe zur Neuwahl, nichts anderes“, sagte er im Deutschlandfunk.„Denn eine AfD hat kein Interesse,…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert