Schonfristzahlung im Mietrecht: Bundesarbeitsgemeinschaft begrüßt Pläne der Bundesregierung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe hat die Pläne der Bundesregierung begrüßt, die Regelung zur Schonfristzahlung im Mietreicht auszuweiten.

Das sei eine wichtige Stellschraube im Mietrecht, um Mietern in einer Notlage zu helfen und einem Wohnungsverlust vorzubeugen, sagte BAGW-Geschäftsführerin Sabine Bösing dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Das stärkt den sozialen Mieterschutz – insbesondere für Menschen, die unverschuldet in kurzfristige Zahlungsschwierigkeiten geraten sind“, sagte sie.

Wer mit der Miete im Rückstand ist und deswegen eine außerordentliche Kündigung erhält, kann sie derzeit abwenden, wenn er innerhalb von zwei Monaten die Rückstände bezahlt. Künftig soll diese Schonfristzahlung einmalig auch auf eine ordentliche Kündigung ausgeweitet werden können. Bislang habe die ordentliche Kündigung trotz vollständiger Nachzahlung von Mietrückständen oft zur Beendigung des Mieterverhältnisses geführt, sagte Bösing. „Die neue Regelung begrüßen wir daher sehr.“ Sie betonte zugleich, dass es zur Überwindung der Obdachlosigkeit ein ganzes Maßnahmepaket brauche, allem voran ausreichend sozial geförderten Wohnraum.

Auch Katja Kipping, Geschäftsführerin beim Paritätischen Gesamtverband, nannte die Verlängerung der Schonfrist einen richtigen, aber nicht ausreichenden Schritt. „Wohnen macht viele Menschen arm“, sagte Kipping dem RND, „deshalb braucht es mehr bezahlbaren Wohnraum, eine deutlich wirksamere Mietpreisbremse und deutliche Stärkung des Mieterschutzes.“

Kritik an den Regierungsplänen kam dagegen vom Eigentümerverband „Haus & Grund“: „Was auf den ersten Blick wie eine sozialpolitisch begründete Schutzregelung erscheint, führt in der Praxis zu erheblichen Belastungen“, sagte Chefjustiziarin Inka-Marie Storm dem RND. „Schon heute erleben private Vermieter regelmäßig, dass Mieter – trotz wiederholtem Zahlungsverzug – das Risiko einer Kündigung in Kauf nehmen, Rückstände anhäufen.“ Das Mietverhältnis sei in solchen Fällen häufig schon stark belastet, eine einvernehmliche Trennung werde oftmals blockiert.

Storm verwies zudem darauf, dass das Gesetz zwar eine „vollständige Befriedung“ des Rückstands verlange, um eine Kündigung unwirksam zu machen. Allerdings umfasse das nur Mietschulden und Vorauszahlungen, nicht aber beispielweise Nachforderungen von Nebenkosten. „Der Vermieter bleibt also auf einem Teil seiner berechtigten Forderungen sitzen, muss das Mietverhältnis aber dennoch fortführen“, kritisierte sie. Wer ein solches Mietverhältnis einmal erlebt habe, entscheide sich nicht selten bewusst gegen eine erneute Vermietung. Die geplante Ausweitung erhöhe die Unsicherheit, erschwere eine geordnete Vertragsbeendigung selbst bei Pflichtverletzungen und belaste private Vermieter finanziell wie organisatorisch.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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