Bundeskabinett beschließt Reform des Transplantationsgesetzes

Lebendnierenspenden sollen in Zukunft auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren überkreuz ermöglicht werden. Der entsprechende Entwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen.

Ziel der Reform sei es, den Kreis der Organspender und Organempfänger zu erweitern und ein nationales Programm für die Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland zu etablieren, so das Gesundheitsministerium. Mit der Reform wird auch die anonyme Nierenspende an eine nicht bekannte Person ermöglicht.

„Die Überkreuzlebendspende von Nieren stärkt die bewusste Entscheidung für die Organspende“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Personen, die bisher aufgrund der fehlenden Übereinstimmung von Blutgruppen oder Gewebemerkmalen ihren engsten Angehörigen in einer Notsituation nicht durch eine Spenderniere helfen konnten, ermögliche man nun die Überkreuzspende. „Damit stellen wir statt der familiären Bindung den Willen zur Organspende in den Fokus.“

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, den Schutz der Lebendspender zu stärken. Die Regelungen zur Aufklärung der Spender und zur Spendereignung werden erweitert, insbesondere im Hinblick auf psychosoziale Risiken und mögliche Spätfolgen. Zudem wird eine verpflichtende unabhängige psychosoziale Beratung und Evaluation der Spender vor einer Spende eingeführt.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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