Bundestag regelt Finanzierung von Deutschlandticket bis 2030

Der Bundestag hat die finanzielle Absicherung des Deutschlandtickets für die Jahre 2026 bis 2030 beschlossen. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD votierten am Freitag die Abgeordneten mit Regierungsmehrheit für eine entsprechende Änderung des Regionalisierungsgesetzes. AfD und Linke votierten gegen den Entwurf, die Grünen enthielten sich ihrer Stimme.

Der Bund wird die Länder demnach auch in den kommenden Jahren mit einem Betrag in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zum Ausgleich der durch das Deutschlandticket bei den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr entstehenden Mindereinnahmen unterstützen.

Die Länder reichen diese Mittel an die Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr und diese an die Verkehrsunternehmen weiter. Zudem soll für das Jahr 2026 ein angepasster Verwendungsnachweis eingeführt werden, „der eine Nachweisführung unabhängig von der von den Ländern noch zu bestimmenden Ausgleichssystematik sicherstellt“.

Ab dem kommenden Jahr soll der Preis des Deutschlandtickets von aktuell 58 Euro auf 63 Euro pro Monat steigen. Ab 2027 soll der Preis des Tickets dann anhand eines zu erarbeitenden Kostenindexes ermittelt werden, der zum Beispiel Lohn- und Energiekosten berücksichtigt.

Der Gesetzentwurf der Regierung hatte ursprünglich nur eine Verlängerung des Deutschlandtickets bis Ende 2026 vorgesehen. Der federführende Verkehrsausschuss verlängerte jedoch die im Entwurf festgelegte Gültigkeit bis Ende 2030 durch die Annahme eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen mit deren Stimmenmehrheit. Er folgte damit dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom September dieses Jahres und der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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