Kommunen fordern Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerungen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) will ein kommunales Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerungen.

Das Vorkaufsrecht sei „aktuell in der Zwangsversteigerung und bei Insolvenzverfahren nicht anwendbar“, sagte Bernd Düsterdiek, DStGB-Beigeordneter, der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „Die Ausweitung von städtebaulichen Vorkaufsrechten auf Zwangsversteigerungen könnte als zusätzliches Instrument gegen Schrott- bzw. Problemimmobilien Wirkung zeigen.“

Zwar diene der aktuelle Ausschluss des Vorverkaufsrechts dem Gläubigerschutz. „Aber auch das Wohl der Allgemeinheit als Voraussetzung für die Ausübung eines Vorkaufsrechts wäre ein besonders schützenswerter Belang“, sagte er.

Es sei „aus kommunaler Sicht notwendig“, dass der Erlass von Modernisierungs-, Instandsetzungs- sowie Rückbaugeboten praxisgerechter gestaltet werde. Hierzu gehörten unter anderem „Vereinfachungen bei den Mängelbeschreibungen, der Ausschluss von Widerspruch und Klage speziell bei Problemimmobilien oder auch der verpflichtende Ausgleich von Wertsteigerungen im Falle des kommunalen Rückbaus einer Problemimmobilie durch den Eigentümer.“

In Bezug auf sogenannte Schrottimmobilien forderte er eine Novelle des Baugesetzbuches. „Leerstehende und langfristig nicht genutzte Problemimmobilien stellen in vielen Kommunen ein Problem dar und führen häufig zu einem Trading-Down-Effekt in den betroffenen Stadtquartieren“, so Düsterdiek. „Auch wird dem Wohnungsmarkt dringend benötigter Wohnraum entzogen.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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