BGH gründet neuen Strafsenat in Leipzig ab 2026 wegen steigender Revisionen

Wegen Überlastung bekommt der Bundesgerichtshof (BGH) einen neuen Strafsenat. Das sagte der Vorsitzende des dritten Strafsenats, Jürgen Schäfer, der „Frankfurter Rundschau“ (Freitagausgabe) auf Anfrage. „Es soll ab dem 1. Juli 2026 einen neuen Strafsenat am BGH geben, das ist dann der siebte Strafsenat“, teilte Schäfer mit.

Legten früher durchschnittlich 3.100 Verurteilte im Jahr Revision gegen ihr Urteil ein, waren es 2024 über 3.700. „Der Zuwachs hält an. Wir werden im Jahr 2025 wohl über 3.900 Eingänge haben“, erklärte Schäfer. Während die Strafsenate also einen Sprung um 26 Prozent zu verkraften haben, gehen bei den Zivilsenaten des BGH die Eingangszahlen deutlich zurück. Die Einführung des siebten Strafsenats ist die Folge.

Der neu zu gründende siebte Strafsenat des BGH soll allerdings nicht am Hauptsitz Karlsruhe angesiedelt werden, sondern in Leipzig. Grund ist die sogenannte Rutschklausel, die bei der Wiedervereinigung im Jahr 1990 vereinbart wurde. Damals wurde festgelegt, dass sowohl Bundesverfassungsgericht als auch BGH ihren Sitz in Karlsruhe behalten. Dafür muss jeder neue Strafsenat des BGH seinen Sitz in Leipzig haben. Während damals nur der fünfte Strafsenat im Osten ansässig war, kam dann 2020 der neu gegründete sechste Strafsenat dazu. In diesem Jahr soll nun der siebte seine Arbeit dort aufnehmen.

Zudem soll es Richterwechsel geben. Es sei beabsichtigt, dass dem neuen Strafsenat neben dem Vorsitzenden sechs Richter angehören, deren Planstellen derzeit dem Zivilbereich zugeordnet sind, erklärte Schäfer weiter.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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