Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Regierung zu mehr Klimaschutz – Grüne fordern konkrete Maßnahmen

Anlässlich des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum Klimaschutzprogramm der Ampelregierung aus dem Jahr 2023 hat der Parteivorsitzende der Grünen, Felix Banaszak, die Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung deutlich kritisiert.

„Es ist Zeit, dass Friedrich Merz und Katherina Reiche ihren ideologischen Kampf gegen den Klima- und Naturschutz abblasen“, sagte Banaszak der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe). „Sie müssen jetzt – gerne mit unserer Expertise bei dem Thema – ein verfassungsgemäßes, starkes Klimaschutzprogramm vorlegen. Im Verkehr und bei den Gebäuden blockieren Union und SPD seit Jahren und kriegen jedes Mal wieder vor Gerichten die Abrechnung.“

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bundesregierung dazu verpflichtet, das Klimaschutzprogramm 2023 um weitere Maßnahmen zu erweitern. Es bestehe eine Lücke von 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten, die zur Erreichung des Zwischenziels für 2030 geschlossen werden müsse. Unabhängig davon ist die Bundesregierung gesetzlich dazu verpflichtet, bis zum 25. März ein neues Klimaschutzprogramm vorzulegen. Damit muss nicht nur das Klimazwischenziel 2030 eingehalten werden, sondern auch das Klimaziel 2040 und die Ziele für die Einzeljahre zwischen 2031 und 2040. Die Bundesregierung kann nun selbst entscheiden, mit welchen geeigneten Maßnahmen sie das schaffen will.

Banaszak nannte dafür Vorschläge. „Fangt doch endlich mal an: ein günstiges Deutschlandticket, neue Fördermöglichkeiten bei der Heizungsmodernisierung, der sofortige Start aller baureifen Bahnprojekte im Land – das schützt das Klima und gibt einen echten Konjunkturschub“, sagte er. „Und falls der Umweltminister aktuell arbeitet: Mit intakten Mooren und attraktiven Grüngürteln in den Städten helfen wir auch unserem Klima. Mit dem Sondervermögen haben wir die finanziellen Möglichkeiten dafür geschaffen. Am Geld scheitert es also nicht.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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