Koalition will Verbandsklagerecht nach NABU-Streusalz-Klage reformieren

Vor dem Hintergrund einer erfolgreichen Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen den privaten Gebrauch von Streusalz in Berlin streben die Koalitionsparteien eine zügige Beratung des Gesetzes zur Änderung des Verbandsklagerechts an.

„Nicht zuletzt der Fall aus Berlin zeigt: Das Verbandsklagerecht muss reformiert werden.“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der CSU, Reinhard Brandl, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. „Wenn Umweltverbände erfolgreich gegen vernünftige und pragmatische Lösungen klagen können, schadet das der Akzeptanz des Naturschutzes und lähmt den Staat.“

Es brauche eine „grundlegende Reform“ des Verbandsklagerechts, so Brandl. Klagerechte dürften kein politisches Instrument sein, um Städte, Kommunen und demokratisch gewählte Entscheidungsträger lahmzulegen. „Der Kabinettsbeschluss zur Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist der richtige erste Schritt; die erste Lesung findet bereits in der kommenden Sitzungswoche statt. Ziel ist es, das Verfahren zügig abzuschließen und innerhalb der nächsten Monate eine Lösung für die Reform des Klagerechts zu finden.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, kritisierte den Nabu scharf und deutete eine mögliche Verschärfung des bisherigen Gesetzentwurfs an. „Über den Nabu kann man dieser Tage nur den Kopf schütteln.“ Die Berliner schlitterten seit Wochen halsbrecherisch über die Gehwege und die Krankenhäuser seien voll. „Vertreter des Nabu nehmen bewusst weitere Stürze und Verletzungen in Kauf“, sagte Wiese der Mediengruppe Bayern. „Das ist untragbar und muss zu Recht dazu führen, dass wir über eine Einschränkung des Verbandsklagerechtes offen diskutieren.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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