Bundesregierung beschließt Speicherung von IP-Adressen für drei Monate zur Strafverfolgung

Die Bundesregierung hat bei ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen beschlossen. Das teilte das Bundesjustizministerium mit. Internetzugangsanbieter sollen demnach künftig verpflichtet werden, die IP-Adressen ihrer Kunden für drei Monate zu speichern. Diese Maßnahme soll die Aufklärung von internetbezogenen Straftaten wie Kindesmissbrauch und Cyberbetrug erleichtern.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Speicherung ausschließlich IP-Adressen und Portnummern betrifft, nicht jedoch andere Verkehrsdaten. Die Bildung von Bewegungsprofilen im Netz bleibe ausgeschlossen, so das Ministerium. Ermittlungsbehörden könnten nur im Einzelfall Auskunft verlangen, welchem Anschlussinhaber eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte, dass der digitale Raum kein „Paradies für Straftäter“ sein dürfe. „Zu viele Straftaten – ob Kindesmissbrauch, Online-Betrug oder digitale Gewalt – bleiben unaufgeklärt, weil entscheidende Spuren wie IP-Adressen fehlen.“ Mit dem Entwurf habe man die Chance, eine zwanzigjährige Debatte um Freiheit und Sicherheit im Netz zu einem vernünftigen Ergebnis zu führen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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