Bundestag beschließt Gesetzentwurf zur Beschleunigung öffentlicher Vergabeverfahren

Der Bundestag hat eine Initiative zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge auf den Weg gebracht. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition beschlossen.

Zu den zentralen Zielen gehören die Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro, die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren. Außerdem sollen spezifische Maßnahmen für mittelständische Unternehmen und „junge und innovative Unternehmen“ eingeführt werden, um deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern. Zudem sind Entlastungen für die Verwaltung vorgesehen.

Ursprünglich sollte der Gesetzentwurf bereits Anfang des Jahres beschlossen werden. Ein Streit um eine Flexibilisierung des sogenannten Losgrundsatzes hatte aber eine abschließende Befassung verzögert. Insbesondere die Bauindustrie und die kommunalen Spitzenverbände kritisierten in diesem Zusammenhang „zeitraubende und komplizierte Vergabeverfahren“.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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