Die Landesdirektion Sachsen hat die Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge abgeschlossen. Seit dem 1. April werden die Geldleistungen für alle neu im Freistaat Sachsen aufgenommenen Flüchtlinge ausschließlich per Bezahlkarte ausgegeben, teilte die LDS mit.
Ziel dieser Maßnahme ist es, Fehlanreize für Menschen aus Drittstaaten, die ohne Asylgrund nach Deutschland kommen wollen, zu reduzieren.
Die Bezahlkarte soll die zweckwidrige Überweisung von Asylbewerberleistungen ins Ausland erschweren, beispielsweise zur Bezahlung von Schleppern.
Die Bezahlkarte kann im alltäglichen Zahlungsverkehr verwendet werden, wobei eine Nutzung für Geldtransfers ins Ausland, Glücksspiel, Aktienhandel oder sexuelle Dienstleistungen ausgeschlossen ist. Monatlich ist eine Bargeldabhebung von maximal 50 Euro pro Person möglich.
Zur Unterstützung der Nutzer steht eine App in Landessprache zur Verfügung, die grundlegende Funktionen wie das Prüfen des Kontostandes oder das Sperren der Karte bei Verlust bietet.
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