Bundesinnenminister Dobrindt plant Gesetz zu automatisierter Datenanalyse und biometrischem Abgleich gegen Terroristen

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) setzt im Kampf gegen Terroristen und Schwerkriminelle auf automatisierte Datenanalyse und biometrischen Datenabgleich.

„Durch den Einsatz automatisierter Datenanalyse werden Ermittlungen gegen Terroristen und Schwerkriminelle schneller, schärfer und strukturierter“, sagte Dobrindt der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). „Netzwerke, Strukturen und Verbindungen lassen sich früher erkennen, fundiert verstehen und fokussiert verfolgen“, so der Bundesinnenminister. Der biometrische Datenabgleich ermögliche es Polizei und Verfassungsschutz zudem, „gesuchte Personen präzise zu prüfen und punktgenau zu identifizieren“. Dobrindt hob hervor: „Wer unserer Gesellschaft schaden will, trifft auf einen starken Staat; entschlossen im Einsatz und effektiv im Ergebnis.“

Am Mittwoch will Dobrindt einen entsprechenden Gesetzentwurf zu digitalen Ermittlungsbefugnissen ins Bundeskabinett einbringen. Die Reform umfasst laut Bundesinnenministerium Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, für den biometrischen Internetabgleich sowie das Testen und Trainieren von IT-Produkten. Die automatisierte Datenanalyse sei „ein zentraler Baustein, um die stetig wachsenden Datenmengen in polizeilichen Gefahrenabwehr- und Ermittlungsverfahren verarbeiten zu können“, heißt es in einem Entwurf für das geplante Gesetz. Mittels der Analyse „bereits rechtmäßig erhobener polizeilicher Daten“ sei es möglich, Verbindungen zwischen Taten, Personen, Orten sowie an deren Anknüpfungspunkten zu finden.

Bereits in der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf verabschiedet, der das Speichern von IP-Adressen wieder möglich macht. Anhand einer IP-Adresse (Internet-Protokoll-Adresse) lässt sich herausfinden, von welchem Gerät etwas versendet wurde. Dobrindt will Ermittlern auf diese Weise den Kampf gegen schwere internetbezogene Straftaten erleichtern, etwa die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen oder Cyberbetrug. Die Reform verpflichtet Netzanbieter, die IP-Adresse für drei Monate zu speichern.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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