BGH bestätigt harte Strafen für Kokain-Schmuggler

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von sieben Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg wegen Kokain-Schmuggels weitgehend verworfen. Das teilte der BGH am Dienstag mit. Die Angeklagten waren wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen sechs Jahren und drei Monaten und 15 Jahren verurteilt worden.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten sich neun der elf Angeklagten zusammengeschlossen, um Kokain aus Südamerika, das in Seefrachtcontainern im Hamburger Hafen ankam, im Auftrag der Lieferanten zu bergen. Sie tauschten das Kokain gegen Ersatzladungen aus und übergaben es an unbekannte Empfänger. Die Angeklagten, darunter Angestellte von Hafenlogistik-Betreibern und Fuhrunternehmer, nutzten verschlüsselte Messengerdienste zur Kommunikation. Insgesamt ging es um knapp sechs Tonnen, hochreines Kokain.

Der Bundesgerichtshof stellte das Verfahren gegen einen Angeklagten hinsichtlich einer Tat ein und änderte den Schuldspruch entsprechend, ließ jedoch die Gesamtstrafe unberührt. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig (Beschluss vom 4. Juni 2025 – 5 StR 548/24).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Sonnencreme allein reicht nicht: Deutsche Krebshilfe warnt vor falschem Sonnenschutz

    Die Stiftung Deutsche Krebshilfe hält kostenlose Sonnencremespender an Stränden – wie in den Niederlanden – „nur bedingt für sinnvoll“. „Leider beobachten wir immer wieder, dass Sonnencreme Menschen in falscher Sicherheit…

    DLRG warnt vor tödlichen Badeunfällen in der Hitzewelle – So baden Sie sicher

    In der aktuellen Hitzewelle mahnt die DLRG zu besonderer Aufmerksamkeit beim Schwimmen, um tödliche Badeunfälle zu vermeiden. „Wir können nicht jeden Quadratmeter See, jeden Meter Flusslauf und jeden Kilometer unserer…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert