Die Landeshauptstadt Magdeburg hat die Allgemeinverfügung mit Maßnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe vollständig aufgehoben. Das teilte die Stadt am Donnerstag mit.
Damit sind ab sofort wieder Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen mit Geflügel uneingeschränkt möglich.
Grundlage für die Entscheidung ist eine Neubewertung des Infektionsrisikos durch die zuständigen Behörden. „Da es sich bei der Vogelgrippe um eine saisonale Erkrankung handelt, ist ein Festhalten an der Allgemeinverfügung nunmehr nicht mehr notwendig“, begründete der Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit, Ingo Gottschalk, die Rücknahme.
Die Stallpflicht war bereits Ende Januar aufgehoben worden.
Die Stadtverwaltung bedankte sich bei allen Geflügelhaltern für die Kooperationsbereitschaft bei der Umsetzung der angeordneten Maßnahmen. Zugleich bittet die Stadt darum, einen Verdacht auf klassische Geflügelpest oder tot aufgefundene Wildvögel weiterhin unverzüglich zu melden.
Die im Oktober 2025 erlassene Verfügung hatte umfangreiche Schutzmaßnahmen vorgeschrieben.
Foto: via dts Nachrichtenagentur

