Der Präsident des Deutschen Städtetages, Burkhard Jung (SPD), hat den vollständigen Rückzug des Gesetzentwurfs zur Pflegereform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gefordert. Der Entwurf sei ein Schlag ins Gesicht der Kommunen und führe zu einer zusätzlichen Belastung in Milliardenhöhe, sagte Jung, der auch Oberbürgermeister in Leipzig ist, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben).
Die Kommunen führten seit Monaten intensive Gespräche mit Bund und Ländern, wie sie von den Sozialausgaben entlastet werden können, erinnerte Jung. Die Städte und Gemeinden zahlten zu 100 Prozent die sogenannte Hilfe zur Pflege für Pflegebedürftige. Diese koste die Kommunen inzwischen mehr als 5 Milliarden Euro pro Jahr, Tendenz drastisch steigend. Nach Berechnungen des kommunalen Spitzenverbands sind die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege in den Jahren 2014 bis 2024 um 51 Prozent von 3,5 auf 5,3 Milliarden Euro gestiegen.
„Der Entwurf aus dem Gesundheitsministerium entlastet jetzt zwar die gesetzlichen Pflegekassen, bürdet den Kommunen aber noch einmal weitere Milliardenlasten auf“, kritisierte der SPD-Politiker. Mögliche Entlastungen für die Kommunen seien hingegen in den Plänen nur angedeutet. „Da hilft auch kein Nachbessern des Entwurfs im Detail“, sagte Jung. „Dieser Entwurf muss komplett vom Tisch.“
Ziel der Reform ist es, die Einnahmen der Kassen zu erhöhen und stark steigende Beiträge für Versicherte zu vermeiden. Zum einen soll die Beitragsbemessungsgrenze erhöht werden, so dass Besserverdienende stärker belastet werden. Zum anderen soll der Beitragssatz für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf insgesamt 0,7 Beitragssatzpunkte angehoben werden. Bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sollen Einschränkungen ähnlich wie bei der Krankenversicherung kommen.
Insgesamt sollen durch die Pflegereform im ersten Jahr etwa elf Milliarden Euro eingespart werden. Bis 2030 werden die möglichen Einsparungen laut Entwurf auf rund 20,3 Milliarden Euro geschätzt. Das Kabinett soll die Pläne noch vor Beginn der Sommerpause im Juli beschließen. Der Großteil der Reformmaßnahmen soll zum Jahreswechsel in Kraft treten.
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