Thüringens Innenminister Georg Maier spricht sich für AfD-Verbotsprüfung aus

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat sich für ein AfD-Verbotsverfahren ausgesprochen.

„Aus meiner Sicht reichen die Argumente aus, um ein Verfahren durchzuführen“, sagte Maier dem Podcast „Machtmenschen“ des „Focus“. Ihm gehe es dabei nicht darum, einen politischen Konkurrenten loszuwerden, sondern diesen „Kontrollmechanismus der wehrhaften Demokratie“ zu nutzen.

Maier berief sich dabei auf das Grundgesetz. Nach Artikel 21 sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Die Richter können nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.

Maier sagte, Artikel 21 des Grundgesetzes regele klar, unter welchen Voraussetzungen Parteien verfassungswidrig seien. „Das ist auch keine Kann-Regelung“, erklärte der SPD-Politiker.

Für ihn sei vor allem der völkisch-nationalistische Charakter der Partei entscheidend, so Maier. Die AfD definiere das Volk eines Staates nicht über Staatsbürgerschaft, sondern über die Ethnie. Ein Punkt, in dem die AfD sich von anderen rechtspopulistischen Parteien in Europa unterscheide, so Maier. Und einer, den sie jederzeit ändern könnte. „Wenn die AfD diesen Kurs einschlagen würde, also sich Richtung einer normalen rechtspopulistischen Partei zu entwickeln, dann würde ich sagen, müssen wir das in Deutschland aushalten“, sagte Maier.

Dennoch glaube er nicht an eine Mäßigung der Partei. AfD-Co-Chefin Alice Weidel müsse sich dafür von Björn Höcke trennen. „Hat sie die Kraft dazu? Ich glaube nicht“, sagte der Innenminister.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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