Die französische Nationalversammlung hat nach jahrelangen Debatten und mehrfachen Änderungen einem Gesetz zur Sterbehilfe unter strengen Auflagen zugestimmt. Mit 291 zu 241 Stimmen billigten am Mittwoch die Abgeordneten den Entwurf, der zuvor mehrfach in der zweiten Parlamentskammer gescheitert war.
Premierminister Sébastien Lecornu will nun Teile des Gesetzes dem Verfassungsrat vorlegen, bevor es endgültig in Kraft treten kann. Vorgesehen ist die Sterbehilfe für volljährige Franzosen, die an einer „schweren, unheilbaren und lebensbedrohlichen“ Krankheit in einem „fortgeschrittenen oder terminalen Stadium“ leiden. Die Erkrankung muss mit ständigen, unerträglichen oder therapieresistenten körperlichen oder psychischen Schmerzen verbunden sein.
Der Patient muss seinen Wunsch gegenüber einem Arzt frei äußern. Dieser entscheidet dann nach einer Beratung innerhalb von 15 Tagen. Nach einer zweitägigen Bedenkzeit müsste der Patient das tödliche Mittel selbst verabreichen. Nur wenn er dazu nicht in der Lage ist, darf ein Arzt oder eine Pflegekraft dies übernehmen. Die Entscheidung des Patienten muss am Tag des Eingriffs erneut vom Arzt bestätigt werden.
Foto: via dts Nachrichtenagentur

