Wagenknecht und BSW warnen Bundesverfassungsgericht: Ohne Neuauszählung drohe Wahlbetrug

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat das Bundesverfassungsgericht vor einer Abweisung ihrer Klage für eine Neuauszählung der Bundestagswahl gewarnt. „Wenn Karlsruhe die Argumentation des Bundestages absegnet, wären in Zukunft falsche Wahlergebnisse nicht nur durch Zählfehler, sondern auch durch echte Wahlfälschung möglich“, sagte Sahra Wagenknecht dem „Stern“.

„Ein solches Urteil würde das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat weiter untergraben“, fügte die Parteigründerin an. Sie hoffe, dass sich die Richter dieser Verantwortung bewusst seien.

„Es geht um nicht weniger als um die Frage, ob wir in einer Demokratie leben oder nicht“, sagte die BSW-Vorsitzende Amira Mohamed Ali dem Magazin. Sollte diese Wahl trotz der vielen, nachgewiesenen Zählfehler nicht überprüft werden, sei für zukünftige Wahlen Wahlbetrug Tür und Tor geöffnet, warnte sie.

Auch inhaltlich legte das BSW gegenüber dem Gericht noch einmal nach. In einer 108-seitigen Stellungnahme, aus der der „Stern“ berichtet, beruft sich die Partei zusätzlich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, an das auch die Bundesrepublik gebunden sei. In der Entscheidung aus dem Jahr 2020 hatten die Straßburger Richter erklärt, dass der damalige Beschwerdeführer aus Belgien keinen vollständigen Beweis dafür erbringen müsse, dass es Unregelmäßigkeiten bei einer Wahl gab. Stattdessen reichten substanzielle Indizien aus. In der Folge liege die Aufklärungslast beim Staat – und nicht beim Kläger.

Damit habe der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte etabliert, dass es keines Vollbeweises bedürfe, sagte BSW-Bundeschef Fabio De Masi dem Magazin. Der Bundestag hingegen verlange von seiner Partei diesen Beweis, der aber erst durch die Neuauszählung aller Stimmen erbracht werden könne.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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