Heizungsgesetz: Verfassungsrechtler lobt Karlsruher Urteil als Stärkung der Parlamentsautonomie

Der Verfassungsrechtler Alexander Thiele hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit dem alten Heizungsgesetz begrüßt.

„Eine Intervention in den internen Gesetzgebungsprozess durch das Gericht ist ein erheblicher Eingriff in die Parlamentsautonomie, der allenfalls in Extremfällen denkbar sein kann“, sagte Thiele der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe). „Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt richtigerweise klargestellt und zugleich die Anforderungen für den Vorwurf nicht hinreichender Beratungszeit für die Opposition sehr hoch gesetzt.“

Weiter sagte Thiele, solange das konkrete Verfahren nach der vom Bundestag beschlossenen Geschäftsordnung ablaufe, handele es sich richtigerweise um Politik und nicht um eine vom Gericht zu entscheidende Rechtsfrage. Daher sei diese Rechtsprechungslinie zu begrüßen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Donnerstag Anträge des früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann und weiterer Kläger im Zusammenhang mit dem alten Heizungsgesetz der Ampelregierung verworfen. Allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag lasse das Grundgesetz nicht zu, urteilte das Gericht.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Bildungsministerin verteidigt Neuausrichtung der Demokratieförderung

    Bildungsministerin Karin Prien (CDU) verteidigt den Entschluss, die Demokratieförderung durch die Bundesregierung neu auszurichten und einzelne Förderprojekte auslaufen zu lassen. Das berichtet die Wochenzeitung „Die Zeit“.Prien zufolge künftig beispielsweise „Innovationsprojekte“,…

    Zuckersteuer ab 2027: CDU-Ministerpräsident Schulze und Abgeordnete kritisieren Koalitionsplan

    In der Union gibt es Widerstand gegen eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) hält die Zuckersteuer für falsch: Er werde sie nicht unterstützen, wie er dem…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert