Verdi reicht Klage gegen bayerisches Ladenschlussgesetz beim Bundesverfassungsgericht ein

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen das neue Ladenschlussgesetz in Bayern eingereicht. Das teilte die Gewerkschaft am Donnerstag mit.

Zur Begründung hieß es, dass das Gesetz, welches im Juli 2025 vom Bayerischen Landtag beschlossen wurde, die grundgesetzlich geschützte Sonn- und Feiertagsruhe erheblich angreife. Bereits im Januar 2026 hatten sieben Kläger, unterstützt von Verdi, eine Popularklage am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht.

Luise Klemens, Verdi-Landesleiterin in Bayern, kritisierte die Deregulierung des Ladenschlussgesetzes als „Generalangriff auf die Beschäftigten im bayerischen Einzelhandel, auf deren Familien und auf die Gesellschaft“. Sie erklärte, dass die bayerische Staatsregierung die negativen Auswirkungen auf die Beschäftigten ignoriere.

Thomas Gürlebeck, Verdi-Landesfachbereichsleiter für den Handel in Bayern, sagte, die Staatsregierung habe sich mit dem Gesetz zum „Steigbügelhalter der Handelskonzerne“ gemacht. Er warnte vor einem verschärften Verdrängungswettbewerb im Einzelhandel. Verdi werde sich „mit allen Mitteln gegen dieses rechtswidrige und konzernfreundliche Gesetz wehren“.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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