ABDA begrüßt Vorstoß gegen Rabatte von Online-Apotheken

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat einen Vorstoß von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) begrüßt, die gegen Rabattangebote von europäischen Online-Versandapotheken auf rezeptpflichtige Medikamente vorgehen will.

Die Ministerin liege absolut richtig mit ihrer Einschätzung, sagte ABDA-Präsident Thomas Preis den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Es kann doch nicht sein, dass ausländische Logistikkonzerne Beitragsgelder von GKV-Versicherten dafür zweckentfremden, um mit Rabatten und Boni um Kunden zu buhlen. Rabatte und Boni gehören nicht in eine fürsorgliche Gesundheitsversorgung“, so Preis weiter.

Der ABDA-Präsident reagierte damit auf Aussagen der Bundesgesundheitsministerin. Warken hatten den Zeitungen der Funke-Mediengruppe gesagt, gegen derartige Rabattangebote vorgehen zu wollen. „Die wohnortnahe, persönliche Abgabe von Arzneimitteln muss weiterhin für alle Patienten sichergestellt bleiben. Deswegen werde ich alles dafür tun, gleiche Bedingungen zwischen Versandhandel und stationären Apotheken zu erhalten“, hatte sie erklärt.

Der Apotheker-Präsident sagte, allein in den vergangenen fünf Jahren sei die Apothekenzahl um rund zehn Prozent gesunken. Ein Ende dieser dramatischen Entwicklung sei nicht abzusehen. „Eine Ursache dafür ist der Arzneimittelversandhandel aus dem Ausland“, so Preis.

Menschen in Deutschland verlören mit jeder geschlossenen Apotheke „ein Stück wohnortnahe Versorgung“, sagte er weiter. „Für alle, besonders auch für ältere Menschen sind Apotheken in einer zunehmend digitalisierten Versorgungswelt des Gesundheitswesens oft die einzigen und ersten persönlichen Ansprechpartner für ihre Gesundheit.“ Für die Menschen entstünden zudem weite Fahrtwege. „Das ist eine sehr gefährliche Entwicklung. Die Gesundheitspolitik muss nun dafür sorgen, dass die Strukturen der Vor-Ort-Versorgung nicht noch weiter Schaden nehmen und schnell handeln“, forderte er.

Zuletzt hatte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in dem Zusammenhang für Aufsehen gesorgt. Der BGH hatte geurteilt, dass eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke Kunden in Deutschland vor mehr als zehn Jahren Bonusprämien auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren durfte. Für verschreibungspflichtige Medikamente ist die Preisbildung – anders als bei rezeptfreien – gesetzlich geregelt. Der Grundgedanke: Die betroffenen Arzneimittel sollen in jeder Apotheke zum gleichen Preis angeboten werden. Umstritten war seit Jahren, ob die Preisbindung auch für Versandapotheken im EU-Ausland gilt – oder ob das gegen den freien Warenverkehr der EU verstößt.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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