Poseck sieht Handlungsbedarf wegen EuGH-Urteil zu sicheren Drittstaaten

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hat eingeräumt, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu sicheren Drittstaaten Auswirkungen auf die Einordnung der Maghreb-Staaten haben könnte. „Der EuGH verlangt, dass ein sicherer Herkunftsstaat nur dann als solcher benannt werden darf, wenn die gesamte Bevölkerung dort sicher ist“, sagte er dem TV-Sender „Welt“ am Freitag. „Das kann insbesondere für Staaten ein Problem sein, in denen jedenfalls große Teile der Bevölkerung sicher sind, aber möglicherweise Randgruppen nicht in gleicher Weise sicher sind. Das muss man sich anschauen, wie diese Entscheidung jetzt wirkt.“

Die Liste der bisher als sichere Drittstaaten eingestuften Länder wie etwa Ghana, Senegal oder den Westbalkan, betrachtet Poseck als „unproblematisch“. „Was das jetzt für andere Staaten, die wir gerne als sichere Herkunftsstaaten einordnen würden, nämlich die Maghreb-Staaten, Nordafrika, also Marokko, Algerien, Tunesien bedeutet, das muss man sich jetzt im Einzelnen anschauen“, sagte er. In Ghana, dem Senegal und den „Mahgreb-Staaten“ wird Homosexualität strafrechtlich verfolgt.

Poseck zeigte sich zuversichtlich, dass man die Liste der sicheren Herkunftsstaaten auch „im Einklang mit dieser Entscheidung“ weiter ausweiten könne. Auch die anstehende Reform des europäischen Flüchtlingsrechts (GEAS) sieht Poseck nicht in Gefahr.

Überhaupt kann Poseck dem Urteil auch etwas Positives abgewinnen. „Der EUGH hat die Einordnung von sicheren Herkunftsstaaten grundsätzlich akzeptiert. Das ist auch eine gute Aussage dieser Entscheidung“, sagte der Landesminister. „Und ich bin sicher, dass es uns gelingen wird, hier rechtskonform im Einklang mit dieser Entscheidung auch weiter mit sicheren Herkunftsstaaten und damit mit beschleunigten Verfahren in Deutschland zu arbeiten.“

Dass die AfD von diesem Urteil profitieren könnte, „kann nicht der Maßstab sein“, findet Poseck. Die Migrationswende sei „völlig unabhängig von dieser Entscheidung“ des EuGH. Poseck verwies auf die Reduzierung der Flüchtlingszahlen und vermehrte Abschiebungen, die Drittstaatenregelung sei nur eine Maßnahme von vielen. Deutschland sei nun mal ein Rechtstaat in der Europäischen Union und damit an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gebunden. „Deshalb gilt diese Entscheidung. Da lohnt es auch nicht, darüber zu lamentieren, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf die AfD hat.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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