Schmerzensgeldklage im Fall Peggy erneut gescheitert

Das Oberlandesgericht Bamberg hat die Abweisung einer Schmerzensgeldklage der Mutter der getöteten Peggy bestätigt. Das Gericht teilte am Donnerstag mit, die Klägerin habe nicht nachweisen können, dass der Beklagte den Leichnam ihrer Tochter in einen Wald in Thüringen gebracht habe. Die Beweiswürdigung des Landgerichts Hof sei ohne Rechtsfehler gewesen.

Das Oberlandesgericht wies darauf hin, dass ein Teilgeständnis des Beklagten aus dem Strafverfahren im Zivilverfahren nicht berücksichtigt werden könne. Dieses sei unter Druck zustande gekommen, in sich widersprüchlich und teilweise objektiv unrichtig. Zudem enthalte es kein Täterwissen.

Das Berufungsurteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landgericht Hof hatte die Klage bereits im Juni 2024 abgewiesen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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